Verschwiegenheit
Meine Arbeit als Therapeutin verpflichtet mich zur Verschwiegenheit, d.h. es werden keinerlei Informationen an Dritte, z.B. Versicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen weitergegeben, wie dies bei Kassenärztlicher Abrechnung der Fall ist.
Die Honorare begleichen Sie direkt vor Ort gegen Quittung
gemäß §14 UStG Nr.14 Buchstabe a UStG Heilbehandlung in der Humanmedizin.
Selbstverständlich bekommen Sie auf Wunsch eine Rechnung, zur Vorlage und Verrechnung mit Ihrer privaten Krankenkasse